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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 9 Sa 176/12   

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https://dejure.org/2012,29773
LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 9 Sa 176/12 (https://dejure.org/2012,29773)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.08.2012 - 9 Sa 176/12 (https://dejure.org/2012,29773)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. August 2012 - 9 Sa 176/12 (https://dejure.org/2012,29773)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 242 BGB, § 75 Abs 1 BetrVG, § 77 Abs 1 BetrVG, § 77 Abs 4 BetrVG
    Anspruch auf eine Bonuszahlung - Gleichbehandlungsgrundsatz - Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung - Betriebszugehörigkeit von Außendienstmitarbeitern

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2012, 636
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.10.2011 - 10 AZR 510/10

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Bonuszahlung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 9 Sa 176/12
    Arbeitnehmer werden nicht sachfremd benachteiligt, wenn nach dem Zweck der Leistung Gründe vorliegen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, ihnen die anderen Arbeitnehmern gewährte Leistungen vorzuenthalten (BAG 12.10.2011 -10 AZR 510/10- EzA § 611 BGB 2002 Gratifkation, Prämie Nr. 29).

    Sind die Unterscheidungsmerkmale nicht ohne Weiteres erkennbar und legt der Arbeitgeber seine Differenzierungsgesichtspunkte nicht dar oder ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmer (Gruppe) behandelt zu werden (BAG 12.10.2011, a.a.O.).

    Es kann ein sachlicher Grund für eine im Vergütungsbereich vorgenommene Differenzierung sein, wenn der Arbeitgeber durch eine zusätzliche Leistung beabsichtigt, eine ausgewogene Vergütungsstruktur zu schaffen oder um andere finanzielle Nachteile, die zwischen verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern bestehen, abzumildern oder auszugleichen (BAG 12.10.2011, a.a.O.).

  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 74/08

    Überbetriebliche Gleichbehandlung - Lohnerhöhung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 9 Sa 176/12
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt vielmehr unternehmensweit (vgl. BAG 17.11.1998 -1 AZR 147/98- NZA 1999, 606; BAG 03.12.2008 -5 AZR 74/08- NZA 2009, 367; Erfurter Kommentar/Preiss, 12. Aufl., § 611 BGB Rz. 583 ff.).

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn der Arbeitgeber eine Gruppenbildung zwischen Betrieben vornimmt (BAG 03.12.2008, a.a.O.; Erfurter Kommentar, a.a.O. Rz. 605).

  • BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 147/98

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 9 Sa 176/12
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt vielmehr unternehmensweit (vgl. BAG 17.11.1998 -1 AZR 147/98- NZA 1999, 606; BAG 03.12.2008 -5 AZR 74/08- NZA 2009, 367; Erfurter Kommentar/Preiss, 12. Aufl., § 611 BGB Rz. 583 ff.).
  • LAG Köln, 03.09.2007 - 14 TaBV 20/07

    Wahlberechtigung in mehreren Betrieben desselben Unternehmens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 9 Sa 176/12
    Deshalb können Arbeitnehmer auch mehreren Betrieben angehören und zwar auch dann, wenn die verschiedenen Beschäftigungsbetriebe dem gleichen Unternehmen angehören (vgl. LAG Köln 03.09.2007 -14 TaBV 20/07- , Juris; GK-BetrVG/Kreutz/Raab, 9. Aufl., § 7 Rz. 26 m.w.N.).
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